"Unser Grundgesetz"
Betriebsbestimmungen für privaten Internetzugang bei zugang.net

Die Betriebsbestimmungen dienen dem Schutz und der sicheren Gestaltung der Datenkommunikationsdienste, die von zugang.net, den Informationsdiensten und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten und genutzt werden. Diese Betriebsbestimmungen sind Teil der zwischen Teilnehmerin, Teilnehmer und zugang.net geschlossenen Vereinbarung, an die sie rechtlich gebunden sind.

Urheberrecht

Die Vervielfältigung, Reproduktion, Veröffentlichung oder der Wiederverkauf irgendeines Teils des Dienstes ist, soweit nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag erlaubt, nicht gestattet. Die Weitergabe von "Usenet-News" ist nicht gestattet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Daten oder andere Informationen einschließlich Mitteilungen in die öffentlichen (allgemein zugänglichen) Bereiche des Informationsdienstes eingeben, gewähren zugang.net das Recht, diese Daten und andere Informationen abzuändern, zu vervielfältigen und erneut zu veröffentlichen, sowie an ihre Kunden und andere Personen zu verteilen. Unbeschadet vorgenannten Rechts behält jede Kundin und jeder Kunde, die Daten oder andere Informationen in den Informationsdienst eingeben, alle Rechte, die sie bzw. er an diesen Daten oder anderen Informationen besitzt. Urheberrechtlich geschützte Software und Dokumente dürfen ohne Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers nicht in den Dienst eingegeben werden. Zur Eingabe urheberrechtlich geschützter Software und Dokumente in den Informationsdienst sind ausschließlich die Urheberin oder der Urheber berechtigt, oder aber solche Personen, die im Einzelfall dazu autorisiert sind.

Mit Einwilligung des Urhebers dürfen Teilnehmerinnen und Teilnehmer urheberrechtlich geschützte Software und Dokumente zum Zweck der eigenen Nutzung aus dem Netzwerk auf ihren Computer übertragen. Jede Kundin und jeder Kunde darf mit ausdrücklicher Zustimmung der Urheberin, des Urhebers oder anderer dazu autorisierter Personen ein urheberrechtlich geschütztes Programm oder Dokument verwenden und weitergeben, sofern dies nicht geschäftsmäßig erfolgt oder aber der Autorin, dem Autor bzw. der autorisierten Person ausdrücklich zugelassen ist. Die Einwilligung muß entweder in der betreffenden Software oder in einem beigefügten Dokument veröffentlicht sein, oder muß unmittelbar der Urheberin beim Urheber bzw. beim Urheber eingeholt werden.

Urheberrechtlich nicht geschützte Software (PD-Software) und Dokumente

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Public-Domain-Software in den Informationsdienst eingeben. Benutzerinnen bzw. Benutzer können Public-Domain-Software zur eigenen Nutzung kopieren und verbreiten, sofern dies nicht geschäftsmäßig erfolgt. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer übernimmt jegliche Haftung für die Feststellung, daß ein Programm oder Dokument urheberrechtlich nicht geschützt ist.

Benutzung des Dienstes

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, im oder über den Dienst keinerlei Informationen zu veröffentlichen, welche die Rechte anderer Personen verletzen, beeinträchtigen oder im strafrechtlichen Sinne beleidigend gegenüber einer Dritten sein könnten. zugang.net behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen allgemein zugängliche Informationen zu verändern. Die gewerbsmäßige Nutzung ist nicht gestattet.

Freistellung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, zugang.net von Schäden und
Kosten einschließlich angemessener Anwaltsgebühren freizustellen, die durch eine
Verletzung der Vertragsbedingungen für den Informationsdienst einschließlich dieser
Betriebsbedingungen entstehen.

Einzelnutzung

Der private Internetzugang dient zur Nutzung mit einem einzigen Rechner. Der Betrieb
eines LANs am private Internetzugang ist nicht gestattet.

letzte Bearbeitung 16.03.98

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